Die Pflegekasse übernimmt die Kosten der Pflegeleistungen und die Ausbildungsumlage bis maximal 1.774,00 EUR im Jahr. Die Kurzzeitpflege wird für längstens 8 Wochen bewilligt. Ggf. kann der Anspruch aus der Verhinderungspflege von maximal 1.612,00 EUR im Jahr für die Kurzzeitpflege umgewandelt werden.
Die Kosten für Unterkunft und Verpflegung und die Investitionskosten müssen von den Bewohnern selbst getragen werden.
Der vom Bewohner täglich zu tragende Selbstbehalt ergibt sich aus dem Heimentgelt pro Tag abzüglich der Übernahmeleistung der Pflegekasse.
Pflegegrad | Heimentgelt/Tag | Übernahme der Pflegekasse/Tag | Ihr Selbstbehalt/Tag |
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| € | € | € |
1 | 123,32 | | 123,32 |
2 | 136,99 | 81,82 | 55,17 |
3 | 153,16 | 97,99 | 55,17 |
4 | 170,02 | 114,85 | 55,17 |
5 | 177,58 | 122,41 | 55,17 |
(Stand 01.01.2022)
Kurzzeitpflegegäste mit Pflegegrad 1-5 können den Anspruch auf einen Entlastungsbetrag von monatlich 125 € aus der häuslichen Pflege für die Kostenerstattung ihres Kurzzeitpflegeaufenthalts verwenden.